Die Umkleidekabine meines Fitnessstudios strotzt nur so vor Hinweis-/Aufforderungs- und Dankesschildern:
"Danke, dass du dich aus hygienischen Gründen Zuhause rasierst."
"Schön, dass du die Toilette so verlässt wie du sie vorfinden möchtest."
"Danke, dass du nach dem Fönen deine Haare im Mülleimer entsorgst."
...neverending list.
Man kann sich nun schon über die ein oder andere Ungenauigkeit und Unfreundlichkeit jedes dieser Schilder echauffieren. Das übergehe ich jetzt aber mal und möchte mich folgendem Schild zuwenden:
Seitdem ich dieses Schild zum ersten Mal gesehen habe, amüsiere ich mich jedes Mal darüber, frage mich aber auch, warum der Autor die Fuß-Alternative mit in das Verbot aufgenommen hat.
Folgende Theorien hatte ich zunächst:
1. Irgendwann hat tatsächlich mal jemand den Fön mit nassen Füßen berührt und dabei ordentlich eine gewischt bekommen. Daraufhin verklagte er das Fitnessstudio und bekam ein horendes Schmerzensgeld zugesprochen, von dem er sich jetzt in Burkina Faso ein schönes Leben macht und sich täglich die verkohlten Füße massieren lässt.
2. Der Autor des Schildes hatte bei Erstellen des Schildes ordentlich einen mit der Reinigungskraft gepichelt und hat sich schier schlapp gelacht, als die beiden auf die Fuß-Variante kamen. Vielleicht kam auch gerade ein Ami vorbei und wies darauf hin, dass in Good Old America ja auch noch die Fußvariante erfasst sein müsse, da man sonst Opfer horender Schadensersatzforderungen werden könne (Vgl. dazu etwa 1.).
Nun verfolge ich aber seit geraumer Zeit infemmes Blog, die eine Fehde mit Fußmalern unterhält. Letztere haben ihr quasi den Strumpf hingeworfen! Vielleicht warf sie aber auch ihren Handschuh, aber der lag dann halt nur da? Wer weiß, vielleicht führt sie uns ja irgendwann mal in die Erleuchtung.
Jedenfalls weiß ich nun um den Ursprung des Schildes:
Wegen der zahlreich vertretenden Industrie im Ländle kommt es hier vermutlich auch vermehrt zu Arbeitsunfällen, bei denen die Arbeiter eines ihrer Gliedmaßen verlieren. Demnach müsste es in Baden-Württemberg auch eine große Anzahl von Mund- und Fußmalern geben. Handmaler ja sowieso. So, und da ja auch Fußmaler gerne ins Fitnessstudio gehen, muss natürlich zur Begrenzung der Haftung des Fitnessstudioinhabers auch auf eine Schadensverhinderung zugunsten dieser Kunden hingewirkt werden. Außerdem muss man ja seit Inkrafttreten des AGG auch ganz schlimm aufpassen, niemanden zu diskriminieren. Außer die Ossis, die schon, denn die sind ja keine eigene Ethnie, wie wir kürzlich gelernt haben.
Ein Mü schlauer ist
die zahnfee
Dienstag, 1. Juni 2010
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made me smile :=)
AntwortenLöschenthanks!